FEUERUNGSKONTROLLE
FEUERUNGS-
KONTROLLE
Sauber betriebene und sparsame Feuerungen sind essenziell in puncto Luftqualität. Daher ist es wichtig, Feuerungsanlagen regelmässig zu überprüfen. Bei der Kontrolle werden Messungen vorgenommen und bestimmte Parameter wie Russzahl, Kohlenmonoxid, Stickoxide oder der Abgasverlust betrachtet. Das alles mit dem Ziel, für ein gesundes Klima und eine tiefe Luftbelastung zu sorgen.
Welcher Turnus gilt?
Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1 Megawatt, die mit Heizöl betrieben werden, müssen alle zwei Jahre, gasbetriebene Anlagen alle vier Jahre überprüft werden. Die Holzfeuerungskontrolle bei kleinen Holzfeuerungen mit Feuerungswärmeleistungen bis 70 Kilowatt erfolgen alle zwei Jahre, bei selten benützten Anlagen wird ein Turnus von vier bis zehn Jahren festgelegt. Grundsätzlich erfolgt die Holzfeuerungskontrolle gleichzeitig mit den Kaminfegerarbeiten.
Die Breitschmid Kaminfeger AG darf im gesamten Kanton Aargau die Feuerungskontrolle durchführen.
AMTLICHER FEUERUNGSKONTROLLEUR
AMTLICHER FEUERUNGS-
KONTROLLEUR
Von den folgenden Gemeinden sind wir als amtlicher Feuerungskontrolleur gewählt und sind für die Oberaufsicht aller Feuerungskontrollen und Abnahmemessungen zuständig.
5610 Wohlen
seit 1981
5619 Büttikon
seit 1976
5606 Dintikon
seit 2018
5522 Tägerig
seit 1992
5611 Anglikon
seit 1981
5619 Uezwil
seit 1976
5600 Ammerswil
seit 2018
Wann gilt die Meldepflicht?
Der Neubau, die Einrichtung oder die Änderung von Feuerungsanlagen sind meldepflichtig.
Die erste Messung/Kontrolle
Die erste lufthygienische Messung oder Kontrolle (Abnahmemessung) wird durch den amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde durchgeführt. Sie sollte möglichst innert drei, spätestens jedoch innert zwölf Monaten nach Inbetriebnahme der neuen oder sanierten Anlage erfolgen, damit festgestellte Mängel noch in der Garantiefrist behoben werden können.